Die Wahrung geschäftlicher Interessen ist eines der höchsten Güter im Unternehmenskontext. So gilt es zu verhindern, dass Daten aus dem Unternehmen unrechtmäßig entwendet werden – sei es durch Hackerangriffe oder Spionage. Neben internen Anforderungen, Informationen zu schützen, haben auch Kund:innen, Lieferant:innen oder Partner:innen eines Unternehmens ein berechtigtes Interesse an der Wahrung ihres Datenschutzes.
Zusätzlich müssen Unternehmen gesetzliche Pflichten einhalten, wie die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des IT-Sicherheitsgesetz, des BDSG oder des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen.