Published On: 2. Februar 2026

MDR-Regel 11 im Wandel: Was die geplante Neuausrichtung für Medizinsoftware-Hersteller bedeutet

Die Europäische Union plant eine grundlegende Überarbeitung der MDR-Klassifizierungsregel für Medizinsoftware. Der am 16. Dezember 2025 veröffentlichte Entwurf verspricht eine klarere, risikoorientiertere Herangehensweise, doch bedeutet das wirklich weniger Aufwand für Hersteller? Und wie können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Klassifizierungsentscheidungen auch unter den neuen Bedingungen belastbar bleiben? Diese Fragen beantworten wir in unserem Blogbeitrag.

Warum die EU ihre Klassifizierungsregel auf den Prüfstand stellt

Seit dem Inkrafttreten der Medical Device Regulation (MDR) ist der Druck auf Medizinproduktehersteller spürbar gestiegen. Lange Zertifizierungsverfahren, ausgelastete Benannte Stellen und eine hohe regulatorische Belastung treffen vor allem kleine und mittlere Unternehmen hart. Die Sorge, dass bewährte Produkte aufgrund der verschärften Anforderungen vom europäischen Markt verschwinden könnten, ist in der Branche allgegenwärtig.

Softwarehersteller stehen dabei vor besonderen Herausforderungen: Unklare Auslegungen der Klassifizierungsregeln, ständiger Anpassungsdruck durch Updates und neue Features sowie die ohnehin angespannte Situation bei den Zertifizierungsstellen machen die MDR-Konformität zu einem komplexen Unterfangen. Die EU-Kommission will mit der geplanten Überarbeitung nicht etwa die Sicherheitsstandards senken, sondern einen Rechtsrahmen schaffen, der Innovation ermöglicht, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden.

Die Überarbeitung von Regel 11, die festlegt, wie Medizinsoftware klassifiziert wird, spielt dabei eine zentrale Rolle. Für alle, die Software entwickeln und regulatorisch steuern müssen, wird diese Änderung weitreichende praktische Konsequenzen haben.

Von der Ausnahme zur Regel: Der neue Klassifizierungsansatz

Bisher wurde Regel 11 in der Praxis häufig so verstanden, dass nahezu jede Software mit Bezug zu diagnostischen oder therapeutischen Entscheidungen mindestens in Klasse IIa einzuordnen war. Nur Software ohne erkennbaren Einfluss auf die klinische Entscheidungsfindung hatte realistische Aussichten auf eine Einstufung als Klasse I.

Der neue Entwurf dreht diese Logik um: Künftig soll Klasse I der Ausgangspunkt sein. Erst wenn klar definierte, risikobasierte Kriterien erfüllt sind, erfolgt eine Hochklassifizierung in IIa, IIb oder III. Entscheidend sind dabei zwei Faktoren: die Schwere der klinischen Situation (nicht-ernst, ernst, kritisch) und die konkrete Rolle der Software im klinischen Management (informieren, treiben, steuern).

Diese Neuausrichtung verschiebt den Fokus weg von abstrakten Zweckbestimmungen wie „Software zur Unterstützung von…“ hin zur entscheidenden Frage: Welches klinische Risiko entsteht tatsächlich durch die Nutzung dieser Software in einem konkreten Anwendungsszenario?

Die Tücke steckt im Detail: Wird Klassifizierung wirklich einfacher?

Auf den ersten Blick wirkt der Entwurf herstellerfreundlich. Die Realität dürfte allerdings differenzierter aussehen. Zwar werden einige Produkte tatsächlich von einer einfacheren Einstufung profitieren, insbesondere Software mit sehr begrenztem Risikopotenzial oder umgekehrt klar hochkritische Anwendungen aus der Intensivmedizin, für die die Klassifizierung ohnehin eindeutig war.

Doch viele medizinische Softwarelösungen bewegen sich in einem Graubereich: Sie arbeiten in Situationen, in denen eine falsche oder verspätete Information das klinische Ergebnis durchaus negativ beeinflussen kann. Diese Anwendungsfälle werden auch nach der neuen Regel häufig mindestens als „non-serious situation“ mit Einfluss auf das klinische Management einzustufen sein, was typischerweise zu Klasse IIa führt.

Die größere Klarheit entsteht also vor allem an den Rändern des Spektrums. Für alle Grenzfälle zwischen „eigentlich Klasse I“ und „doch eher IIa“ wird die konkrete Interpretation durch Behörden, Benannte Stellen und Marktüberwachung entscheidend sein. Hersteller kommen deshalb nicht umhin, ihre Klassifizierungsentscheidungen weiterhin strukturiert, transparent und nachvollziehbar zu begründen.

Was Hersteller jetzt wissen müssen

Auch mit der geplanten Neuregelung bleibt eine zentrale Erkenntnis bestehen: Klasse I ist kein automatisches Ergebnis, sondern der Startpunkt einer fundierten Argumentation. Hersteller müssen in der Lage sein, folgende Aspekte präzise darzulegen:

Den klinischen Nutzen der Software muss das Unternehmen klar beschreiben können – ebenso wie den konkreten Einfluss auf Diagnose, Therapie, Monitoring oder Prognose. Darauf aufbauend ist eine systematische Risikoanalyse erforderlich, die transparent aufzeigt, welche Gefährdungen für Patientinnen und Patienten entstehen können. Und schließlich muss nachvollziehbar erklärt werden, warum keine höhere Risikoklasse angemessen ist.

Selbst wenn eine Software in Klasse I verbleiben kann, entfallen dadurch nicht die grundlegenden regulatorischen Pflichten: Risikomanagement, technische Dokumentation, klinische Bewertung und ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem sind keine optionalen Extras, sondern die notwendige Grundlage für jede tragfähige Klassifizierungsentscheidung.

Strukturierte Governance statt regulatorischem Flickwerk

Genau an diesem Punkt wird der Unterschied zwischen reaktivem Compliance-Management und strategischer regulatorischer Governance sichtbar. Verstreute Einzeldokumente, Excel-Listen und fragmentierte Prozesse mögen für den Moment ausreichen, spätestens bei Audits oder Nachfragen von Benannten Stellen zeigen sich jedoch die Schwachstellen.

Eine durchgängige, systemgestützte Dokumentation schafft hier entscheidende Vorteile. Hersteller benötigen die Möglichkeit, Zweckbestimmung, Zielpopulation, klinische Situation und die Rolle der Software im Entscheidungsprozess strukturiert zu erfassen – genau die Informationen, die auch für die neue Regel 11 zentral sind. Die Argumentation sollte sich entlang der neuen Logik aufbauen lassen: von Klasse I als Ausgangspunkt über die relevanten Eskalationskriterien bis zur begründeten Einstufung, jeweils verknüpft mit den zugrunde liegenden Annahmen und Nachweisen.

Besonders wertvoll wird dieser Ansatz, wenn Risiken, Maßnahmen, Tests, klinische Daten und Anforderungen zusammengeführt werden können. Die Begründung der Risikoklasse wird dadurch deutlich robuster und Hersteller können Nachfragen von Benannten Stellen oder Behörden fundiert und zügig beantworten.

Vorbereitet sein für Veränderungen

Die Medizintechnikbranche ist ständigen Veränderungen unterworfen. Regulatorische Anpassungen wie die geplante Neufassung von Regel 11 sind nur ein Aspekt, hinzu kommen Produktweiterentwicklungen, neue Features, zusätzliche Indikationen oder erweiterte Anwendungsbereiche. Jede dieser Änderungen kann Auswirkungen auf das Risikoprofil und damit auf die Klassifizierung haben.

Mit einer strukturierten Dokumentationsgrundlage können Hersteller die Konsequenzen solcher Änderungen gezielt nachvollziehen und bewerten. Impact-Analysen sollten aufzeigen, welche Bereiche der technischen Dokumentation, des Risikomanagements oder der klinischen Bewertung von einer Änderung betroffen sind.

Ein praktisches Beispiel: Ein Hersteller entwickelt eine App für das Management einer chronischen, nicht lebensbedrohlichen Erkrankung. Zweckbestimmung, Schweregrad der klinischen Situation, Einfluss auf das klinische Management, Risikokontrollen und Testergebnisse sollten so dokumentiert sein, dass jederzeit transparent ist, ob eine Einstufung als Klasse I vertretbar bleibt, oder ob Klasse IIa der angemessene Rahmen ist. Wird später eine neue Funktion ergänzt, zeigt eine Impact-Analyse sofort, ob diese Erweiterung die Klassifizierung beeinflusst.

Fazit: Klarere Regeln, bleibende Verantwortung

Die geplante Überarbeitung von MDR-Regel 11 ist ein Schritt in die richtige Richtung. Eine risikoorientiertere, systematischere Klassifizierungslogik kann helfen, Rechtssicherheit zu schaffen und Innovation zu ermöglichen. Gleichzeitig wird deutlich: Die Verantwortung für eine fundierte, nachvollziehbare Klassifizierungsentscheidung bleibt bei den Herstellern.

Software, die in medizinischen Kontexten eingesetzt wird, erfordert eine strukturierte regulatorische Governance, unabhängig davon, ob sie am Ende in Klasse I, IIa oder einer höheren Kategorie landet. Mit unserer validierten Software-Lösung BAYOOSOFT Themis können Hersteller diese Governance auf ein solides, auditierungssicheres Fundament stellen. Die Plattform digitalisiert und verknüpft Prozesse der technischen Dokumentation, reduziert Aufwand und minimiert redundante Daten – von der Zweckbestimmung über das Risikomanagement bis zur fertigen technischen Dokumentation nach MDR und IVDR. So sind Unternehmen für kommende regulatorische Entwicklungen gut gerüstet.

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